Via Hermann Schrecker:
Ob Verwaltungsleute, die IHK und DIHK, kammertreue Unternehmer oder betonköpfige Politiker: Sie argumentieren für den Kammerzwang meist mit den gleichen Begründungen:
“Die Kammern haben viele wichtige Aufgaben zu erfüllen. Denken Sie z.B. an die gesamte Berufsausbildung. Das alles macht die Kammer. Und der Staat macht alles bekanntlich nur bürokratischer und teurer. Wollen Sie das?”
Die Kammern haben nur ganz wenige gesetzliche Aufgaben. Dazu gehört u.a. die Organisation der praktischen Prüfungen im Rahmen der beruflichen Ausbildung. Kammern haben keine Aufgaben in der Weiterbildung. Die haben die Kammern lediglich als Geschäftszweig entdeckt. Ohne Auftrag, aber in Konkurrenz zu den eigenen Mitgliedern.
“Die Kammern sind trotzdem sehr wichtig für die Berufsausbildung. Sie entwickeln die Berufsbilder und nehmen die Prüfungen ab.”
Für die Entwicklung von Berufsbildern ist das Bundesinstitut für Berufsbildung in Bonn (BIBB) mit seinen rd. 650 Mitarbeitern zuständig. Die Kammern sind nach §75 Berufsbildungsgesetz lediglich eine von mehreren “… zuständigen Stellen” im Sinne des Gesetzes und beraten zusammen mit dem BIBB neue Berufsbilder und Ausbildungsordnungen. Ebenso wie große Unternehmen, die ihren Bedarf vortragen und dabei auch Berufsbilder vorschlagen.
Kammern haben weder Sitz noch Stimme in einem Prüfungsausschuss. In den Prüfungsausschüssen sitzen Vertreter von Unternehmen, der Schulbehörde und der Arbeitnehmer. Die Prüfungen erfolgen durch die Berufsschullehrer (theoretisch) und Ausbilder der Unternehmen (praktisch).”
Die Berufsausbildung machen wir, die Unternehmer, nicht die Kammer. Die Prüfungen nehmen wir Unternehmer ab, als ehrenamtliche Prüfer in den Prüfungsausschüssen. Die Kammern stellen also lediglich die räumlichen und sachlichen Rahmen für die Ausbildungsprüfungen zur Verfügung - und das gegen zusätzliche Gebühren.
“Bei Wegfall der Pflichtmitgliedschaft müssten die Kammern viele Aufgaben an den Staat zurückgeben, weil sie nicht kostendeckend zu erbringen sind. Wenn es die Kammern nicht mehr gäbe, müsste das alles vom Staat erledigt werden.”
Niemand will die Kammern abschaffen. Wir wollen die Zwangsmitgliedschaft abschaffen. Wir wollen freiwillige Mitgliedschaft, so wie in fast allen anderen Teilen der Welt.
Die Alternative ist keinesfalls Staat statt Kammern. Dies wäre keine Alternative sondern nur eine Verlagerung von Bürokratie.
Die Kammern sollen die Kosten endlich korrekt und ehrlich kalkulieren und außerdem gibt es für alle gesetzlich zugewiesenen Aufgaben auch Alternativen bei anderen Organisationen und Verbänden. Hier fehlt jeglicher Wettbewerb.
Daher lauten die Forderungen: Freiwilligkeit statt Zwang und Wettbewerb statt Monopol.
“Wir haben es geschafft, dass ein Drittel der Mitglieder keinen Beitrag mehr bezahlen muss.”
Dieses Drittel sind Nebenerwerbe mit weniger als 425,00 € Gewinn im Monat. Beamte, die nebenher noch einer Beschäftigung nachgehen, METRO-Schein-Inhaber und Gelegenheits-Selbstständige.
“Das Bundesverfassungsgericht hat die Pflichtmitgliedschaft erst kürzlich wieder bestätigt.”
Das Bundesverfassungsgericht hat 23 Verfassungsbeschwerden von Unternehmen nicht zur Entscheidung angenommen. Es gab also kein neues Urteil. Das Urteil von 1962 ist unverändert das einzige Urteil zum IHK-Zwang und damit 40 Jahre alt.
Der Hintergrund ist offensichtlich: Beim Europäischen Gerichtshof stehen ebenfalls Klagen gegen die Zwangsmitgliedschaft an. Falls nun Luxemburg anders urteilt als Karlsruhe, hätten das BVerfG und die Bundesregierung ein Problem. Also hat man kurzerhand das Verfahren erst gar nicht angenommen.
“Aus dem öffentlich-rechtlichen Status und den gesetzlich zugewiesenen Aufgaben ergibt sich die Pflichtmitgliedschaft.”
Die Kirchen sind öffentlich-rechtlich - ohne Zwangsmitgliedschaft.
Die Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Anstalten - ohne Zwang.
ARD und ZDF sind öffentlich-rechtlich. Nur wer Radio und Fernsehen nutzt muss bezahlen.
Firmen wie TÜV GmbH, DEKRA GmbH, GTÜ etc. sind hoheitliche Aufgaben zugewiesen - verliehen - worden. (z.B. § 29 StVZO und § 47a StVZO).
Diese an Privat-Firmen zugewiesenen Aufgaben sind doch wesentlich höher zu bewerten, weil hier Leib, Leben und Gesundheit der Bevölkerung geschützt wird.
“Die Kammern machen ihre Aufgaben sehr gut und unterliegen der Rechtsaufsicht der Wirtschaftsministerien. Außerdem müssen sie sich einer Rechnungsprüfung unterziehen.”
Die Kammern werden nicht kontrolliert. Sie kontrollieren sich selbst - durch eine kammereigene Rechnungsprüfungsstelle mit Sitz in Bielefeld.
Die Landeswirtschaftsminister prüfen nur, ob formale Rechtsverstöße vorliegen und üben ihre Rechtsaufsicht nur äußerst zögerlich aus. Die Kammern sind in ihrem Finanzwesen autonom.
Die Kammern sind ein unkontrollierter und nahezu unkontrollierbarer Staat im Staate und werden von niemandem gezwungen, z.B. das Gebot sparsamer Haushaltführung anzuwenden.
“Die Kammern vertreten das Gesamtinteresse der Wirtschaft.”
Der Begriff “Gesamtinteresse der Wirtschaft” ist überhaupt nicht real - also eine reine Fiktion.
Das einzige “Gesamtinteresse” ist: Jedes Unternehmen will und muss Geld verdienen.
Ansonsten sind die Interessen unterschiedlich bis konträr. Es gibt selbst in gleichen Branchen gegensätzliche Interessen. Wie kann also eine Fiktion vertreten werden?
Außerdem: Wie will eine von mehr als 90% ihrer Mitglieder abgelehnte Institution überhaupt die Interessen ihrer Mitglieder kennen?
“Die großen Unternehmen tragen die Hauptlast der Finanzierung der Kammern.”
Das ist aber komisch! Von den großen Konzernen Daimler-Chrysler, Siemens, RWE usw. wissen wir, dass diese keine Gewerbesteuer mehr bezahlen. Die IHK-Beiträge sind aber an den Gewerbeertrag gekoppelt.
Wie also sollen dann “… die großen Unternehmen” die Hauptlast der Finanzierung tragen?
“Die Kammern werden von Unternehmerinnen und Unternehmern in Selbstverwaltung geführt, die demokratisch gewählt werden.”
Die Kammerwahlen sind keinesfalls demokratische Wahlen. Das hat auch das Bundesverwaltungsgericht am Beispiel der Handwerkskammer Konstanz kürzlich festgestellt.
Die bestehenden Vollversammlungen bestimmen die Regeln für die eigene Wiederwahl bzw. für die Wahl kammerfreundlicher Bewerber. Kein Außenstehender hat eine Chance, es sei denn er wendet Tausende von Euro und Hunderte von Stunden für seine Wahl auf.
Die Vollversammlungen sind nur ‘ein pseudo-demokratisches Mäntelchen’.